Seit dem 11. Oktober keine kostenlosen Tests mehr

Es gibt aber Ausnahmen für folgende Personengruppen, die jedoch eine Nachweis erbringen müssen:

  • Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Nachweis mittels eines ärztlichen Attests)
  • Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft (Nachweis mittels Mutterpass)
  • Kinder unter 12 Jahren (Nachweis mittels Schülerausweis oder Reisepass)
  • Personen, die nach Erkrankung den Test zur Beendigung der Quarantäne benötigen (Nachweis vom Gesundheitsamt)
  • für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt bis Dezember eine Übergangsfrist

Wenn Sie ein Attest benötigen, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, erhalten Sie das bei uns. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Alle anderen präventiven Tests sind von der Regelung NICHT betroffen. Dazu zählen:

  • Kontaktpersonen von Erkrankten
  • Personal von Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen
  • Patienten vor ambulanten Operationen
  • Patienten vor stationären Krankenhausaufenthalten
  • bei einem Krankheitsausbruch in Pflegeheimen

Sie können bei uns wie gehabt Schnelltests machen.